Vom Umgang mit den Bildern auf dieser Webseite

Verwendung der Albumbilder von iVespa
Die Albumbilder werden in der Bildgrösse veröffentlicht, welche geeignet ist für Facebook und Handy. Die Bilder können von dieser Webseite aus direkt zu deiner Facebook-Seite geteilt werden.
Die Fotos von Roland Küng dürfen nur im Originalzustand für den Eigengebrauch verwendet werden. Sie dürfen nicht verändert und nicht beschnitten werden. Das Logo darf nicht entfernt werden.

Optimierte Fotos in Druckqualität
Wer sein Bild in vorzüglicher Qualität haben möchte, kann das Bild bestellen. Das bestellte Bild wird in Photoshop manuell bearbeitet und optimiert, das Logo wird dezent platziert, und es wird in Druckqualität exportiert (ca. 2’500 Pixel an der langen Seite).

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Gesetzliche Grundlagen der Bildrechte

Urheberrecht
Urheber ist die natürliche Person, die das Werk geschaffen hat. Das Werk stellt bei einem Fotografen die erzeugte Fotografie dar. Das Urheberrecht ist das eigentumsähnliche Recht, das den Werkschöpfer (Urheber) in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zu seinem Werk und in der Nutzung und Verwendung des Werkes schützt. Aus diesem Grund stehen ihm Verwertungs-, Persönlichkeits- und Vergütungsrechte zu. 
Der Urheberrechtsschutz entsteht automatisch. Es gibt kein Register. Das Werk ist somit geschützt, sobald es erschaffen wurde.

Copyright
Es muss kein Hinweis wie z. B. © oder «Copyright» am Werk angebracht sein, damit es geschützt ist. Verwende keine fremden Bilder ohne ausdrückliche Zustimmung des Rechteinhabers. Der Nutzer eines fremden Fotos ist grundsätzlich verpflichtet, den Urheber ausdrücklich anzugeben.

Änderung von Fotos
Bearbeitungen, Beschneidungen  oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden.

Nutzungsrecht
Der Urheber kann  Nutzungsrechte vergeben oder verkaufen. Im Vertrag wird definiert wozu der Kunde das Bild verwenden darf. z.B,. für eine zweckgebundene Nutzung für eine bestimmte Broschüre oder eine Webseite. Oder er gibt dem Kunden das Bild zur freien Nutzung weiter.

Persönlichkeitsrecht
Grundsätzlich darf jeder selbst bestimmen, ob er fotografiert wird und ob diese Bilder im Anschluss publiziert werden dürfen. Hier ist die Rede vom so genannten „Recht am eigenen Bild“.
Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben, dürfen ohne die erforderliche Einwilligung  verbreitet und zur Schau gestellt werden.
Eine Einwilligung kann aber auch konkludent (stillschweigend) erfolgen. Dass die abgebildete Person mit der Erstellung einverstanden ist, lässt sich schon damit begründen, dass diese in die Kamera lächelt oder eine entsprechende Pose macht, also aktiv beim Erstellen des Fotos mitwirkt.
Eine Einwilligung der fotografierten Person zur Veröffentlichung des Bildes muss bei der Eventfotografie nicht eingeholt werden, wenn also in dem Verhalten der Teilnahme an der Veranstaltung gleichzeitig die Einwilligung an der Erstellung und Veröffentlichung der Bilder gesehen werden kann, z. B. weil es dem Teilnehmer offensichtlich gewesen sein musste, dass auf der Veranstaltung Fotos gemacht werden, ist keine ausdrückliche Einwilligung mehr erforderlich.